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Versetzung durch den Arbeitgeber
Muss ein Arbeitnehmer eine „Degradierung“ seines Arbeitgebers hinnehmen oder kann er sich hiergegen erfolgreich wehren? Wenn einem Arbeitnehmer, dem arbeitsvertraglich ausdrücklich Leitungsaufgaben übertragen worden sind, von seinem Arbeitgeber nunmehr Aufgaben eines Arbeitnehmers ohne Leitungsfunktionen zugewiesen werden, kann sich der Arbeitnehmer hiergegen – notfalls unter arbeitsgerichtlicher Zuhilfenahme – zur Wehr setzen. Denn es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, einseitig in den Bestand des Arbeitsverhältnisses einzugreifen. Sollte der Arbeitgeber überdies den Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auf der niedriger zu bewertenden als im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeit beschäftigen, steht dem Arbeitnehmer nicht nur ein Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung, sondern womöglich auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.
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