Den "einfach gelagerten Verkehrsunfall" gibt es heute grundsätzlich nicht mehr!

Den "einfach gelagerten Verkehrsunfall", wie ihn der BGH mit Urteil vom 08.11.1994 angenommen hat, gibt es heute grundsätzlich nicht mehr. Selbst wenn die Haftung dem Grunde nach mal vergleichsweise einfach erscheint, ist heute die Schadensabwicklung zur Höhe in jedem Fall so vielschichtig geworden, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts regelmäßig erforderlich ist. Ausnahme könnte bei einem Geschädigten bestehen, der über vergleichbare Kenntnisse wie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt (vgl. hierzu AG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018 - Az.: 20a C 451/17).

Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. zur Verfügung.